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Inkontinent und was nun?

Alle Menschen kommen inkontinent zur Welt. Die bewusste Kontrolle über die Ausscheidungen erlangen sie erst im Laufe der Zeit. Verschiedene Erkrankungen, Behinderungen oder der normale Alterungsprozess können dazu führen, dass Menschen Urin und Stuhl wieder unkontrolliert verlieren.

Als inkontinent werden Menschen bezeichnet, die es nicht mehr vermögen, Harn oder Stuhl im Körper zurückzuhalten. Demzufolge unterscheidet man zwischen Harn- und Stuhlinkontinenz. Die Auswahl der Inkontinenzversorgung richtet sich danach welche Indikation vorliegt oder welches Inkontinenzprodukt dieser am besten gerecht wird.

Diskrete Beratung garantiert

Beim Thema Inkontinenz legen wir besonderen Wert auf eine diskrete und fachkompetente Beratung. Unser Ziel ist eine gewissenhafte, neutrale und auf dem neuesten Stand basierende Beratung. Wir helfen Ihnen von der Verordnungsempfehlung über die Beantragung bei Ihrer Krankenkasse bis hin zur Lieferung nach Hause.

Wer trägt die Kosten?

Benötigte Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungs- und erstattungsfähig. Wichtig ist, dass auf dem Rezept ein Hinweis auf den Versorgungsgrund angegeben wird. Für eine reibungslose Kostenübernahme der Krankenkasse sind die genaue Größe, Stückzahl und der Versorgungszeitraum, Art der Inkontinenz und die Diagnose auf dem Rezept anzugeben.

Beispiel: Windelhosen 2 bis 3 pro Tag – Inkontinenzart, Dauerversorgung, Diagnose

Wir sind Vertragspartner vieler Krankenkassen.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihre Krankenkasse zu unseren Vertragspartnern gehört, sprechen Sie uns gerne an. Wir fragen dann für Sie nach, ob wir dort als Lieferant gelistet sind.

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Quelle: u. a. Sanitätshaus Aktuell AG